REGIONALE 2027 – Gewerbe- & Lifestylemesse

1. Veranstalter der REGIONALE – Gewerbe- & Lifestylemesse

LORE. Marketing Hub | Krempl & Müller GbR
Angerstraße 8
93133 Burglengenfeld
E-Mail: kontakt@regionale-messe.de

Organisationsteam / Ansprechpartnerinnen

Julia Krempl: 0170 3860065
Heike Müller: 0160 94840877
Melanie Röhl: 0175 5939454

2. Veranstaltung und Ort

Die REGIONALE 2027 findet am 5. und 6. Juni 2027 in der Stadthalle Burglengenfeld sowie auf den dazugehörigen Außenflächen statt. Der Kreativmarkt erhält einen eigenen Bereich in der Aula der Mittelschule.

Veranstaltungszeiten:

Samstag, 5. Juni 2027: 14:00 – 20:00 Uhr
Sonntag, 6. Juni 2027: 11:00 – 17:00 Uhr

Aufbauzeiten:

Freitag, 4. Juni 2027: 13:30 – 19:00 Uhr (Halle, Außenbereich, Aula Mittelschule)
Samstag, 5. Juni 2027: 07:00 – 09:00 Uhr (Außenbereich, Achtung: Halle und Aula Mittelschule nach Absprache)

Alle Stände müssen jeweils spätestens eine Stunde vor Messebeginn vollständig aufgebaut sein.

Der Abbau erfolgt gemäß Punkt 15.

3. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über das digitale Anmeldeformular unter www.regionale-messe.de/anmeldeformular unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen.

Mit dem Absenden des Formulars gibt der Aussteller eine verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der REGIONALE 2027 ab.

Vom Aussteller geäußerte Wünsche, beispielsweise hinsichtlich Platzierung, Standnachbarn, Stromanschluss oder Bühnenbeteiligung, können berücksichtigt werden, sind jedoch nicht verbindlich.

4. Zulassung und Bestätigung

Über die Zulassung entscheidet der Veranstalter. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.

Die Zulassung erfolgt durch die schriftliche Standbestätigung des Veranstalters. Der Vertrag kommt mit Zugang dieser Standbestätigung beim Aussteller zustande.

Werbung für Dritte oder eine vollständige beziehungsweise teilweise Überlassung des Standes an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht zulässig.

5. Standzuteilung

Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter nach sachlichen Kriterien und unter Berücksichtigung des Messekonzepts.

Aus technischen oder organisatorischen Gründen kann der Veranstalter eine von der Anmeldung abweichende Platzierung oder geringfügige Größenanpassung vornehmen, sofern diese zumutbar ist.

Eine zumutbare Änderung berechtigt nicht zur Minderung der Standmiete oder zum Rücktritt.

6. Standausstattung

Der Veranstalter stellt die gemietete Bodenfläche zur Verfügung.

Die Ausstattung und Gestaltung des Standes obliegen dem Aussteller, sofern keine zusätzliche Ausstattung gebucht wurde.

Optische und akustische Präsentationen dürfen benachbarte Stände nicht beeinträchtigen. Im Zweifelsfall entscheidet der Veranstalter.

7. Strom, Technik und Sicherheit

Elektrische Installationen und Geräte müssen den geltenden Sicherheitsnormen entsprechen.

Eigene Kabel und geeignete Mehrfachsteckdosen sind vom Aussteller mitzubringen.

Starkstromanschlüsse sowie Stromanschlüsse für Foodtrucks sind nur nach vorheriger Anmeldung und entsprechender Bestätigung möglich.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Standmieten und gebuchte Zusatzleistungen sind gemäß Rechnung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug behält sich der Veranstalter vor, den Stand nach entsprechender Ankündigung und angemessener Fristsetzung anderweitig zu vergeben. Weitergehende vertragliche Zahlungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

9. Werbung

Der Veranstalter übernimmt die zentrale Bewerbung der Messe.

Zusätzliche Eigenwerbung der Aussteller ist ausdrücklich willkommen, muss jedoch im Rahmen der gesetzlichen und örtlichen Bestimmungen erfolgen.

10. Rücktritt / Storno / Ersatzlösung

Nach verbindlichem Vertragsschluss besteht grundsätzlich kein vertragliches Rücktrittsrecht des Ausstellers. Die vereinbarte Standgebühr bleibt bei einer Absage oder Nichtteilnahme grundsätzlich geschuldet.

Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt.

Der Aussteller kann nach vorheriger Abstimmung mit dem Veranstalter einen geeigneten Ersatzaussteller vorschlagen, der den Stand übernimmt.

Die Übernahme bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Veranstalters. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.

11. Ausfall oder Änderung der Veranstaltung

Bei höherer Gewalt, behördlichen Auflagen oder sonstigen vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen kann eine Verlegung, Verkürzung oder Absage der Messe erforderlich werden.

Über wesentliche Änderungen werden die Aussteller schnellstmöglich informiert.

Die Rechtsfolgen einer Verlegung, Verkürzung oder Absage, insbesondere hinsichtlich bereits geleisteter Zahlungen und möglicher Erstattungsansprüche, richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung auf Schadensersatz besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und wirksamer vertraglicher Haftungsbeschränkungen.

12. Standbeaufsichtigung

Der Veranstalter übernimmt keine gesonderte Bewachung der einzelnen Messestände.

Der Aussteller ist für die Beaufsichtigung und Sicherung seiner Waren, Ausstellungsgegenstände, Materialien und persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich.

Die gesetzliche Haftung des Veranstalters bleibt unberührt.

13. Versicherung und Haftung

Für die Dauer der Veranstaltung besteht eine Messeversicherung.

Diese deckt jedoch nicht automatisch persönliche Gegenstände und Waren der Aussteller ab.

Der Abschluss einer eigenen Versicherung, insbesondere für Waren, Diebstahl und Betriebshaftpflicht, wird empfohlen.

Der Aussteller haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden am Gebäude, am Standplatz sowie für Schäden, die durch ihn oder seine Beauftragten verursacht werden.

Die Haftung des Veranstalters für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unbeschränkt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

14. Genehmigungen / Lebensmittel / Foodtrucks

Der Aussteller ist selbst für die Einhaltung aller für seine Tätigkeit geltenden gesetzlichen Vorschriften und erforderlichen Genehmigungen verantwortlich. Dies betrifft insbesondere Lebensmittelrecht, Hygienevorschriften, Markenrecht und Gewerberecht.

Foodtrucks und gastronomische Anbieter müssen die geltenden Hygiene-, Sicherheits- und Brandschutzauflagen erfüllen.

15. Abbau / Müll / Reinigung

Der reguläre Abbau beginnt am Sonntag, 6. Juni 2027, nach dem offiziellen Messeende um 17:00 Uhr.

Ein vorzeitiger Abbau ist nicht gestattet, soweit nicht im Einzelfall eine ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters vorliegt.

Müll, Verpackungen und Altmaterialien sind vom Aussteller eigenständig und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Entstehen dem Veranstalter durch nicht entsorgten Müll zusätzliche, erforderliche Reinigungskosten, können diese dem verantwortlichen Aussteller in Rechnung gestellt werden.

16. Foto-, Film- und Bildrechte

Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Dokumentation und Bewerbung der REGIONALE angefertigt werden.

Dies umfasst insbesondere Aufnahmen des Messegeschehens, der Ausstellungsstände und der beteiligten Personen.

Die Anfertigung, Verarbeitung und Veröffentlichung personenbezogener Aufnahmen erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung unter www.regionale-messe.de/datenschutzerklaerung/ enthalten.

17. Nebenabreden und Änderungen

Individuelle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Bestätigung durch den Veranstalter in Textform (z. B. per E-Mail).

Individuelle Vereinbarungen sowie gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.


Stand: 01. Oktober 2026

Krempl & Müller GbR
REGIONALE – Gewerbe- & Lifestylemesse